Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) genehmigungspflichtiger Waffen (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Sie wird von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) ausgestellt.
Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde (=Bezirkshauptmannschaft).
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Lichtbild
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Psychologisches Gutachten
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf oesterreich.gv.at.