Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) genehmigungspflichtiger Waffen (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

Sie wird von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) ausgestellt.

Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde (=Bezirkshauptmannschaft).

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Ein Lichtbild
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Psychologisches Gutachten
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf oesterreich.gv.at.