Kinderbetreuungsgeld

Allgemeine Informationen

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds.

Für Geburten ab 1.3.2017 können Sie zwischen dem System Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung) und dem System einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld wählen. Die Höhe und die Dauer des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der von Ihnen gewählten Leistungsart. 

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung und Auszahlung dieser Leistungen ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Wochengeld bezogen wurde beziehungsweise bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist beziehungsweise zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war.

Hat bisher keine Versicherung bestanden, ist die Österreichische Gesundheitskasse zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von osterreich.gv.at