Feuerpolizei - Feuerbeschau

Ziel der feuerpolizeilichen Beschau ist, Bauwerke umfassend auf ihre Brandsicherheit zu überprüfen und bei Vorliegen von Mängeln oder Zuständen, welche die Brandsicherheit gefährden deren Behebung oder Beseitigung zu veranlassen. 

Die feuerpolizeiliche Beschau für Bauwerke ist vom zuständigen Rauchfangkehrermeister durchzuführen. Zuständig ist jener Meister der mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 17 NÖ FG (Kehrverpflichtung) beauftragt wurde. 

Die Brandsicherheit von Bauwerken ist mindestens einmal innerhalb von 10 Jahren zu überprüfen.  

Werden bei der feuerpolizeilichen Beschau Mängel festgestellt, welche die Brandsicherheit gefährden, hat der Rauchfangkehrermeister der Partei eine Frist zur Mängelbehebung zu setzen. Wird in diesem Fall der Mangel nicht fristgerecht behoben, hat dies der Rauchfangkehrermeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann der Partei die Behebung der Mängel mit Bescheid vorzuschreiben hat. 

Nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist hat der Rauchfangkehrermeister zu überprüfen, ob die Mängel behoben wurden.

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte haben zur Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau den Zutritt zu gestatten und auf Verlangen Auskünfte zu erteilen. Soweit dies für die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau erforderlich ist, sind vorhandene Entscheidungen, Prüfungsbefunde, usw. sowie Betriebs- und Brandschutzordnungen, Brandschutzbücher und Brandschutzpläne über Verlangen vorzulegen.

Zuständiger Rauchfangkehrermeister: Ing. Hans Diettrich

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der NÖ Rauchfangkehrer:  https://www.rauchfangkehrer.org/feuer.html