Familienbeihilfeansuchen

Für Kinder wird Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt. 

Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden (antraglose Familienbeihilfe). Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die Familienbeihilfe auf ein Konto der Eltern. Sollten noch Informationen, wie z.B. die Bankverbindung, fehlen, werden die Eltern ersucht, die Daten bekannt zu geben.


Informationen Beantragung Familienbeihilfe

Zuständige Stelle: Finanzamt Österreich