Eheschließung

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen. 

Folgende Unterlagen/Dokumente werden benötigt:

  • Amtlichen Lichtbildausweis,
  • Geburtsurkunde,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein.

Wenn Sie sich schon darüber im Klaren sind, kann bereits bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung der Standesbeamtin/dem Standesbeamten gegenüber die Namensführung in der Ehe erklärt werden.

Die Gebühren liegen ja nach Eheschließungsfall bei ca. € 60,-. Bei nicht-österreichischen Staatsbürgern auch darüber.

Zuständig