Biotonne

Abmeldung von der Biotonne - Eigenkompostierung

Falls ein Liegenschaftseigentümer über einen ordnungsgemäß getrennten Komposthaufen verfügt oder einen solchen anlegen wird, besteht nach dem NÖ. Abfallwirtschaftsgesetz die Möglichkeit sich von der Biomüllabfuhr mittels Formular "Befreiung Biotonne" abzumelden. Falls keine Beanstandung erfolgt, wird die Biotonne abgeholt.

Im Zuge der Müllabfuhr werden danach laufend Kontrollen über die ordnungsgemäße Trennung des Mülls durchgeführt. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, d.h. sind in der Restmüll-Tonne biogene Abfälle enthalten, wird diese Mülltonne nicht entleert. Der Liegenschaftseigentümer muss nachträglich den Inhalt ordnungsgemäß sortieren oder der Inhalt wird auf seine Kosten gesondert entsorgt.

Die zu erfüllenden Kriterien zur Eigenkompostierung finden Sie ebenfalls im Formular

Befreiung_Biotonne.pdf