Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
Beispiele für anzeigepflichtige Vorhaben sind:
- Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland
- die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen
- die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
Bitte mitbringen:
- Anzeige formlos,
- Skizze des Bauvorhabens