Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Bei einer Geburt im Krankenhaus, erstattet die Anzeige der Geburt in der Regel auch das Krankenhaus.

Nach der Anzeige der Geburt, erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind beim Standesamt des Geburtsorts.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Da die Geburtsurkunde für die Wohnsitzanmeldung benötigt wird, sollte die Geburtsurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Verlassen des Krankenhauses bzw. nach der Hausgeburt beantragt werden. 

Auf Antrag wird vom Standesamt neben der Geburtsurkunde auch ein Meldezettel und, wenn das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt.

Das erste Ausstellen von zwei Geburtsurkunden und des Staatsbürgerschaftsnachweises ist gebührenfrei.

Zuständig